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Pflegebedürftig sind Menschen, die wegen Krankheit oder Behinderung bei den wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens auf Dauer – voraussichtlich für mindestens sechs Monate- in erheblichem Maße (mehr als 90 Minuten am Tag) der Hilfe bedürfen. Zu den wiederkehrenden Verrichtungen zählen: * Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) * Hauswirtschaftliche Versorgung
Sie brauchen mehr Informationen, fragen Sie nach unserer nächsten Informationsveranstaltung.
Kundenveranstaltung im Kultur- und Bürgerhaus Denzlingen

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