Freitag, 03 Sep 2010
 
 
Private Pflegeversicherung Karin Viesel

Herzlich Willkommen auf Pflegeabsicherung.com


Die Lebenserwartung steigt – und mit ihr das Risiko PFLEGEFALL zu werden!


Die 1995 eingeführte gesetzliche oder private Pflege-Pflicht-Versicherung ist nur als Grundabsicherung gedacht.
Diese reicht bei weitem nicht aus, die tatsächlichen Kosten zu decken. Wer muss dann dafür aufkommen?



Kinder haften für Ihre Eltern

In dieser Reihenfolge muss für die verbleibenden Kosten aufgekommen werden:

1. Pflegebedürftige (laufende Einnahmen, Vermögen)

2. Ehegatte (laufende Einnnahmen, Vermögen)

3. Kinder (bei Überschreiten gewisser Selbstbehalte)

4. Sozialamt


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