Jemand wird zum Pflegefall?
Im Pflegefall drohen hohe finanzielle Belastungen, die von der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung in der Regel nur zum Teil abgedeckt sind. Die Differenz zwischen tatsächlichen Kosten und gesetzlicher Leistung muss dann vom angesparten Vermögen oder gegebenenfalls von den nächsten Angehörigen (Kindern) bezahlt werden.
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Kinder haften für Ihre Eltern
In dieser Reihenfolge muss für die verbleibenden Kosten aufgekommen werden:
1. Pflegebedürftige (laufende Einnahmen, Vermögen)
2. Ehegatte (laufende Einnnahmen, Vermögen)
3. Kinder (bei Überschreiten gewisser Selbstbehalte)
4. Sozialamt